CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Amtsvormundschaften

Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt für ein Kind ein, sofern die Mutter des Kindes selbst noch minderjährig ist.
Die bestellte Amtsvormundschaft kann für ein Kind gerichtlich angeordnet werden, wenn die Eltern tatsächlich nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben.
Die Mitarbeiter in  der Amtsvormundschaft/Pflegschaft nehmen alle Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge für ein Kind wahr.
 

Onlinedienstleistungen

Kontakt

Amtsvormundschaften
Zollernstraße 10
52070 Aachen