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Amtliche Beglaubigungen
Eine amtliche Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen kann vorgenommen werden, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
- Führerscheine und Nationalpässe - hier darf der Effekt, dass die Kopie an die Stelle des Originals tritt, nicht eintreten
Ausnahme: Wenn ihre Vorlage ausdrücklich verlangt wird. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist eine persönliche Vorsprache und der Nachweis der anfordernden Stelle erforderlich. - Erbschaftsangelegenheiten, Testamente
- fremdsprachige Urkunden
Ausnahme: Mit der fremdsprachigen Urkunde wird eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetschers vorgelegt; Übersetzung und Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. - private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen - diese sind bei einem Notar anzufordern)
- Erbscheine - diese sind beim Nachlassgericht anzufordern.
Die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist nur möglich, wenn sie in Zusammenhang mit einem Text stehen und ein gültiger Personal- oder Reisepass vorgelegt wird.
Beglaubigungen von Vollmachten oder Vorsorgevollmachten im Rahmen der rechtlichen Vorsorge können ausschließlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsbehörde vorgenommen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.staedteregion-aachen.de/rechtliche-vorsorge.
Weitere Auskünfte zu Beglaubigungen erhalten Sie unter der Ruf-Nr. +49 241 5198-2321.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
- Beglaubigungen von Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die von Dienststellen der Städteregion Aachen ausgefertigt wurden (Eigenurkunden) sowie Fremdurkunden:
je Seite 4,00 € - Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
je Unterschrift/Handzeichen 1,50 €
Benötigte Unterlagen
Urschrift einschl. Kopie/Abschrift; bei Unterschriften und Handzeichen: gültiger Personalausweis oder Reisepass