Medikamentenmitnahme in das Ausland (nach ''Schengener Abkommen'', z.B. Betäubungsmittel)
Beschreibung
Wenn Sie Arzneimittel mit ins Ausland nehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss dies vor der Reise vom Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt werden. Klicken Sie hierzu bitte rechts auf Weiterführende Informationen.
A 53
Zuständige Einrichtungen
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Amtsärztlicher Untersuchungsdienst
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- Straße: Trierer Straße Hausnummer: 1
- PLZ: 52078 Ort: Aachen
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- Telefon:
0241 5198-5506 - E-Mail:
amtsaerztliche.untersuchung@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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