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Medikamentenmitnahme in das Ausland (nach ''Schengener Abkommen'', z.B. Betäubungsmittel)

Beschreibung

Wenn Sie Arzneimittel mit ins Ausland nehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss dies vor der Reise vom Gesundheitsamt geprüft und beglaubigt werden. Klicken Sie hierzu bitte rechts auf Weiterführende Informationen.

Zuständige Einrichtungen