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Prüfungsfähigkeit: Feststellung für das Landesprüfungsamt (für die Fächer Medizin, Psychotherapie, Pharmazie)
Das Gesundheitsamt überprüft die Prüfungsfähigkeit für Landesprüfungsämter ausschließlich für die Fächer Medizin, Psychotherapie, Pharmazie und Jura, wenn sie ihren Wohnsitz innerhalb der StädteRegion Aachen haben.
Sofern Sie sich krankheitsbedingt (und nicht prüfungsbedingt(!)) nicht in der Lage sehen, an einer staatlichen Prüfung teilzunehmen, überprüft das Gesundheitsamt die zunächst hausärztlich oder fachärztlich festgestellte Prüfungsunfähigkeit.
Sie benötigen also eine hausärztliche/fachärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit mit Angabe einer Diagnose und der hierzu führenden Befunde und setzen sich damit dann umgehend mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Sie erhalten noch am gleichen Tag oder am darauffolgenden Arbeitstag einen Termin zur Amtsärztlichen Untersuchung, den Sie bitte auch wahrnehmen.
Im Nachhinein sind Feststellungen über Ihren Gesundheitszustand nicht mehr möglich, weshalb die umgehende Kontaktaufnahme von Ihnen zum Gesundheitsamt auch so wichtig ist.
Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine Amtsärztliche Stellungnahme zur Weiterleitung an das Prüfungsamt.
Die Untersuchung ist kostenpflichtig (derzeit 20 €).