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Bundesverdienstorden, Landesorden und Auszeichnungen von Rettungstaten (Beantragung)
Sämtliche Ordensanträge können sie an die StädteRegion Aachen richten.
Beantragt werden kann der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Sie wird für "besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland" verliehen.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande (international "Ritterkreuz" - siehe Bild)
- Verdienstkreuz erster Klasse (international "Offizierskreuz")
- Großes Verdienstkreuz (Halskreuz) (international: "Komturkreuz")
- Großes Verdienstkreuz mit Stern (international "Großoffizierskreuz")
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband (international "Großkreuz 2. Klasse")
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)
Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz am Bande soll der Auszuzeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist daran nicht gebunden.
Die Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden sollen, sind in der Vorschlagsbegründung einzeln darzulegen.
Die Entscheidung trifft der Bundespräsident.
Auch der NRW-Landesorden oder eine Auszeichnung für eine Rettungstat können bei der StädteRegion beantragt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die NRW Ministerpräsidentin.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
keine
Benötigte Unterlagen
Bitte reichen Sie mit dem formlosen Antrag auch eine möglichst umfassende Beschreibung aller Verdienste des zur Ehrung/Vorgeschlagenen ein. Geben Sie dabei bitte möglichst auch die Kontaktadressen der Referenzen an.
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Öffentlichkeitsarbeit52070 Aachen
Ansprechpartner/in
Sämtliche Ordensanträge können sie an die StädteRegion Aachen richten.
Beantragt werden kann der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.
Sie wird für "besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland" verliehen.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande (international "Ritterkreuz" - siehe Bild)
- Verdienstkreuz erster Klasse (international "Offizierskreuz")
- Großes Verdienstkreuz (Halskreuz) (international: "Komturkreuz")
- Großes Verdienstkreuz mit Stern (international "Großoffizierskreuz")
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband (international "Großkreuz 2. Klasse")
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)
Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz am Bande soll der Auszuzeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist daran nicht gebunden.
Die Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden sollen, sind in der Vorschlagsbegründung einzeln darzulegen.
Die Entscheidung trifft der Bundespräsident.
Auch der NRW-Landesorden oder eine Auszeichnung für eine Rettungstat können bei der StädteRegion beantragt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die NRW Ministerpräsidentin.
Bitte reichen Sie mit dem formlosen Antrag auch eine möglichst umfassende Beschreibung aller Verdienste des zur Ehrung/Vorgeschlagenen ein. Geben Sie dabei bitte möglichst auch die Kontaktadressen der Referenzen an.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11829/show