CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Bundesverdienstorden, Landesorden und Auszeichnungen von Rettungstaten (Beantragung)

Sämtliche Ordensanträge können sie an die StädteRegion Aachen richten.
 
Beantragt werden kann der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Sie wird für "besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland" verliehen.
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in folgenden Ordensstufen verliehen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz am Bande (international "Ritterkreuz" - siehe Bild)
  • Verdienstkreuz erster Klasse (international "Offizierskreuz")
  • Großes Verdienstkreuz (Halskreuz) (international: "Komturkreuz")
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern (international "Großoffizierskreuz")
  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband (international "Großkreuz 2. Klasse")
  • Großkreuz
  • Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter) 

Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz am Bande soll der Auszuzeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist daran nicht gebunden.
 
Die Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, die mit der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden sollen, sind in der Vorschlagsbegründung einzeln darzulegen.
Die Entscheidung trifft der Bundespräsident.

Auch der NRW-Landesorden oder eine Auszeichnung für eine Rettungstat können bei der StädteRegion beantragt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die NRW Ministerpräsidentin.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

keine


Benötigte Unterlagen

Bitte reichen Sie mit dem formlosen Antrag auch eine möglichst umfassende Beschreibung aller Verdienste des zur Ehrung/Vorgeschlagenen ein. Geben Sie dabei bitte möglichst auch die Kontaktadressen der Referenzen an.



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: pressestelle@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in