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Oldtimer, Rotes Kennzeichen

Hinweis:
Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, so muss dieses vor der Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens außer Betrieb gesetzt werden.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Beim zuständigen Sachbearbeiter sind vorzulegen:

  • Formloser Antrag auf Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens
  • Aufstellung der in Frage kommenden Fahrzeuge - mit Angaben über Fahrzeugart, Hersteller, Identifizierungsnummer, Hubraum (nur bei Krafträdern), Tag der 1. Zulassung, zulässiges Gesamtgewicht (bei Krafträdern incl. des evtl. Beiwagens), zul. Achslast (bei LKW und Sonder-Kfz vorn, mitte, hinten), Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn (wenn diese unter 80 km/h liegt). Die Originaldokumente sind anlässlich der Vorsprache zusätzlich vorzulegen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (Gemeinde oder Stadt)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg (Punktestand)
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Nachweis über den Besitz der Fahrzeuge mit techn. Daten (Fahrzeugdokumente, Kaufvertrag)
  • Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs gem. §23 StVZO zur Frage, ob das Fahrzeug als Oldtimer anzusehen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)



Onlinedienstleistungen


Oldtimer, Rotes Kennzeichen

Hinweis:
Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, so muss dieses vor der Zuteilung des roten Oldtimer-Kennzeichens außer Betrieb gesetzt werden.

Beim zuständigen Sachbearbeiter sind vorzulegen:

  • Formloser Antrag auf Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens
  • Aufstellung der in Frage kommenden Fahrzeuge - mit Angaben über Fahrzeugart, Hersteller, Identifizierungsnummer, Hubraum (nur bei Krafträdern), Tag der 1. Zulassung, zulässiges Gesamtgewicht (bei Krafträdern incl. des evtl. Beiwagens), zul. Achslast (bei LKW und Sonder-Kfz vorn, mitte, hinten), Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn (wenn diese unter 80 km/h liegt). Die Originaldokumente sind anlässlich der Vorsprache zusätzlich vorzulegen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 (Gemeinde oder Stadt)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in 24932 Flensburg (Punktestand)
  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • Bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Nachweis über den Besitz der Fahrzeuge mit techn. Daten (Fahrzeugdokumente, Kaufvertrag)
  • Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen (eVB-Nummer)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers oder Prüfingenieurs gem. §23 StVZO zur Frage, ob das Fahrzeug als Oldtimer anzusehen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC)
Rotes Kennzeichen, 07er-Kennzeichen, Oldtimer https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11846/show
Ausnahmegenehmigungen
Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
Telefon +49 241 5198-6500
Fax +49 241 5198-80658

Herr

Büsing

17

+49 241 5198-6533

Frau

Dormann

18

+49 241 5198-6534

Frau

Boudon

018

+49 241 5198-6535

Frau

Brückmann

17

+49 241 5198-6541