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Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern

Bei Vorliegen der gesetzlich geforderten persönlichen und fachlichen Voraussetzungen prüft das Gesundheitsamt auf Antragstellung, ob eine Erlaubnis für das Ausführen, Aufbewahren, Abgeben oder das Arbeiten mit Krankheitserregern erteilt werden kann.

Diese grundsätzliche Erlaubnispflicht wird durch das Infektionsschutzgesetz (§44) geregelt. 

Ansprechpartner:

Herr Gregor Stalder       
Tel. 0241 5198 5324
Email: gregor.stalder@staedteregion-aachen.de

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