Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohngeld - Widerspruch
Das A 63 – Amt für Wohnraumförderung ist Widerspruchsstelle und entscheidet über Widersprüche der Bürger gegen Wohngeldbescheide der städteregionsangehörigen Kommunen.
Ausgenommen hiervon sind Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Aachen.
Hier ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Die Entscheidung über den Widerspruch ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Das A 63 – Amt für Wohnraumförderung ist Widerspruchsstelle und entscheidet über Widersprüche der Bürger gegen Wohngeldbescheide der städteregionsangehörigen Kommunen.
Ausgenommen hiervon sind Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Aachen.
Hier ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.
Die Entscheidung über den Widerspruch ist gebührenfrei.
Einspruch Wohngeld https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11962/showHerr
Thomas
Arns
A 1019