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Grundstücksteilung (Zerlegung) - Durchführung Vermessung
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie eine Teilungsvermessung veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Da Voraussetzungen und Bedingungen bei Teilungsvermessungen vielfältig sein können, nehmen wir bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
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Gut zu wissen
Gebühren
Erste Anfrage sowie Beratung kostenfrei.
Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Grundlagen zur Ermittlung der Gebühren sind die Länge der untersuchten Grenzen des alten Flurstücks, die Anzahl und die Flächen der neu entstehenden Flurstücke und der Bodenrichtwert.
Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!
Benötigte Unterlagen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, das geteilt werden soll:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
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Ansprechpartner/in
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie eine Teilungsvermessung veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Da Voraussetzungen und Bedingungen bei Teilungsvermessungen vielfältig sein können, nehmen wir bei Bedarf Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, das geteilt werden soll:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Erste Anfrage sowie Beratung kostenfrei.
Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW). Grundlagen zur Ermittlung der Gebühren sind die Länge der untersuchten Grenzen des alten Flurstücks, die Anzahl und die Flächen der neu entstehenden Flurstücke und der Bodenrichtwert.
Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!
Herr
Andreas
Bruchhage
Arbeitsgruppenleitung
F 140
Herr
Georg
Schölzel
F 141