Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Gebäudeeinmessung - Übernahme der Vermessungsergebnisse
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Gebäudeeinmessung veranlasst. Die Vermessungsarbeiten - in der Regel durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt - sind abgeschlossen.
Die Ergebnisse dieser Vermessung werden im Anschluss von der Vermessungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Fragen zu dieser weiteren Bearbeitung sowie allgemein zum Verfahren können Sie über unser Kontaktformular direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Möglichst vollständige Angaben
- zur Vermessungsstelle, die die Vermessung durchgeführt hat
(mit Ansprechpartner und Geschäftszeichen) - zum Grundstück, auf dem das vermessene Gebäude steht
(Name Gemarkung, Nummer der Flur, Flurstücksnummer und/ oder
falls möglich: Anschrift) - zum Datum der Vermessung
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks haben Sie eine Gebäudeeinmessung veranlasst. Die Vermessungsarbeiten - in der Regel durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ausgeführt - sind abgeschlossen.
Die Ergebnisse dieser Vermessung werden im Anschluss von der Vermessungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.
Fragen zu dieser weiteren Bearbeitung sowie allgemein zum Verfahren können Sie über unser Kontaktformular direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben
- zur Vermessungsstelle, die die Vermessung durchgeführt hat
(mit Ansprechpartner und Geschäftszeichen) - zum Grundstück, auf dem das vermessene Gebäude steht
(Name Gemarkung, Nummer der Flur, Flurstücksnummer und/ oder
falls möglich: Anschrift) - zum Datum der Vermessung
Herr
Marius
Bleimann
F 230
Herr
Marko
Breuer
F 229
Herr
Marc
Flegler
F 221
Herr
Bernd
Görgens
F 222
Herr
Klaus
Hürtgen
F 220
Herr
Werner
Jansen
Arbeitsgruppenleitung
F 224
Herr
Uwe
Mumme
F 223
Herr
Heinz
Steckling
F 223
Herr
Bernd
Stettner
F 222