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Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte-EU für Familienangehörige von Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten
Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst keine EU-/EWR-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte-EU und nach fünf Jahren gemeinsamen ständig rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt.
Es ist gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des EU/EWR Bürgers erforderlich.
Gut zu wissen
Gebühren
37,00 €
22,80 € bis 24 Jahre
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Passersatz
- Identitätsdokument des EU/EWR Bürgers
- 1 biometrisches Lichtbild
- Nachweis oder ggfls. urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
- Nachweise des EU/EWR Bürgers über die Freizügigkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel: Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und/oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst keine EU-/EWR-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte-EU und nach fünf Jahren gemeinsamen ständig rechtmäßigen Aufenthalts auf Antrag eine Daueraufenthaltskarte-EU ausgestellt.
Es ist gegebenenfalls eine Glaubhaftmachung der Freizügigkeitsvoraussetzungen des EU/EWR Bürgers erforderlich.
- Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Passersatz
- Identitätsdokument des EU/EWR Bürgers
- 1 biometrisches Lichtbild
- Nachweis oder ggfls. urkundlicher Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
- Nachweise des EU/EWR Bürgers über die Freizügigkeitsvoraussetzungen, zum Beispiel: Einstellungsbestätigung/Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis über eine selbständige Tätigkeit oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz
Die Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
37,00 €
22,80 € bis 24 Jahre
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.
Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltskarte, EU, Unionsbürger, EWR-Staaten https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1254223/show