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Regenwasserbehandlung (Genehmigung)
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 57 Abs.2 Landeswassergesetz NRW.
Gut zu wissen
Gebühren
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 57 Abs.2 Landeswassergesetz NRW.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
Niederschlagswasser, Versickerung, Drainagewasser, Abwasserbehandlung, Abscheider, Regenklärbecken https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/13910/showHerr
Fabio
Griemens
F 340
Frau
Katharina
Smyra
Stv. Arbeitsgruppenleiterin
F 343
Frau
Claudia
Bayrle
F 339
Herr
Markus
Meures
F 365
Herr
Daniel
Verschitz
F 340