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Asylberechtigte/ Anerkannte Flüchtlinge
Nach positivem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass Sie als Asylberechtigter (§25 Abs. 1 AufenthG) oder Flüchtling (§ 25 Abs. 2, 1. Alternative AufentG) anerkannt wurden, haben Sie das Recht auf Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (GfK) und einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und können einen Termin vereinbaren.
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Gut zu wissen
Gebühren
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen..
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben.
Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.