Asylberechtigte/ Anerkannte Flüchtlinge
Beschreibung
Nach positivem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass Sie als Asylberechtigter (§25 Abs. 1 AufenthG) oder Flüchtling (§ 25 Abs. 2, 1. Alternative AufentG) anerkannt wurden, haben Sie das Recht auf Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (GfK) und einen entsprechenden Aufenthaltstitel.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und können einen Termin vereinbaren.
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Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben.
Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
A 33
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen..
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Zuständige Einrichtungen
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Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Günd-Nai
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- Straße: Hackländerstraße Hausnummer: 1
- PLZ: 52064 Ort: Aachen
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Infostelle
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- Straße: Trierer Straße Hausnummer: 1
- PLZ: 52078 Ort: Aachen
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- Telefon:
+49 241 5198-5600 - Fax:
+49 241 5198-83306 - E-Mail:
auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
- Telefon:
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