Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wiedererteilung / Neuerteilung nach Entzug
Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter:
Buchstaben A-F: Tel.: +49 241-5198-6575
Buchstaben G : Tel.: +49 241-5198-6570
Buchstaben H-L: Tel.: +49 241-5198-6573
Buchstaben M-Q: Tel.: +49 241-5198-6571
Buchstaben R-Z: Tel.: +49 241-5198-6572
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
zwischen 106,40 € und 265,40 (je nach Aufwand)
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht (biometrisches Foto),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (TÜV, Optiker, Augenarzt) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
- Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- Bescheinigung über die Schulung in Erster-Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O „zur Vorlage bei einer Behörde“ (zu beantragen beim zuständigen Meldeamt).
Onlinedienstleistungen
Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter:
Buchstaben A-F: Tel.: +49 241-5198-6575
Buchstaben G : Tel.: +49 241-5198-6570
Buchstaben H-L: Tel.: +49 241-5198-6573
Buchstaben M-Q: Tel.: +49 241-5198-6571
Buchstaben R-Z: Tel.: +49 241-5198-6572
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht (biometrisches Foto),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (TÜV, Optiker, Augenarzt) für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T,
- Nachweis über Schulung in Erster-Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- Bescheinigung über die Schulung in Erster-Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E,
- polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O „zur Vorlage bei einer Behörde“ (zu beantragen beim zuständigen Meldeamt).