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Wiedererteilung / Neuerteilung nach Entzug
Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vorrangig per E-Mail:
Buchstaben A-C: evelyn.thomas@staedteregion-aachen.de
Buchstaben D-G: andrea.schneider-deserno@staedteregion-aachen.de
Buchstaben H-N: kathrin.werner@staedteregion-aachen.de
Buchstaben O-Z: stefan.wellen@staedteregion-aachen.de
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
zwischen 106,40 € und 265,40 (je nach Aufwand)
Zahlungsweisen
- Bargeldlose Zahlung
- Bargeldzahlung
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten),
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung nach Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 FeV),
- Bescheinigung/Zeugnis über die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV).
Onlinedienstleistungen
Der Antrag auf Neuerteilung ist persönlich zu stellen.
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster-Hilfe gelten unbefristet. Bei Antragstellung kann auf die Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung verzichtet werden, wenn diese bereits vorgelegt wurde (nicht Lebensrettende Sofortmaßnahmen).
Bitte vereinbaren Sie zur Antragstellung einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vorrangig per E-Mail:
Buchstaben A-C: evelyn.thomas@staedteregion-aachen.de
Buchstaben D-G: andrea.schneider-deserno@staedteregion-aachen.de
Buchstaben H-N: kathrin.werner@staedteregion-aachen.de
Buchstaben O-Z: stefan.wellen@staedteregion-aachen.de
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- biometrisches Lichtbild,
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten),
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung nach Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 FeV),
- Bescheinigung/Zeugnis über die ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV).