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Reiseausweis für Flüchtlinge und Übertrag Niederlassungserlaubnis
Bei Ablauf des Reiseausweises für Flüchtlinge oder Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Neuausstellung erforderlich. Hierzu benötigen Sie immer einen Termin.
Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:
Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Reiseausweis für Flüchtlinge und Übertrag Niederlassungserlaubnis
Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden.
WICHTIG:
Eine Übertragung/eine Neuausstellung erfordert eine persönliche Vorsprache.
Vollmachten können nicht akzeptiert werden!
Bitte kommen Sie rechtzeitig zu genau der genannten Uhrzeit zu Ihrem Termin. Wir haben jeden Tag eine sehr große Anzahl von Arbeitsterminen. Wenn Sie später kommen, ist es möglich, dass Ihre Angelegenheiten leider nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden kann. Bitte haben Sie Verständnis, falls ein neuer Termin vereinbart werden muss.
Die Beantragung und anschließende Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels wird ca. 6 Wochen dauern.
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Gut zu wissen
Gebühren
38,00€ (bis zum 24. Lj.)
60,00€ (ab dem 24 Lj.)
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
- Verlängerungsantrag
- Antrag Reiseausweis
- 1 aktuelles biometrisches Foto/ pro Antragsteller
- Reiseausweis
- Aufenthaltstitel
- Nachweis über eventuelle staatliche Leistungen (Bescheid Jobcenter)