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Wohnraumförderung – Löschungsbewilligungen zu Grundbucheintragungen (für das Altkreisgebiet Aachen) - für Notare
Persönliche Dienstbarkeiten wie Besetzungsrechte oder/und Belegungsbindungen müssen im Zusammenhang mit der Gewährung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau gesichert werden.
Dies erfolgt durch einen entsprechenden Eintrag in Abteilung II des Grundbuches zum Grundstück.
Soll ein solches Recht wegen Rückzahlung der Fördermittel und entsprechenden Zeitablaufs aus dem Grundbuch gelöscht werden, bedarf es einer sogenannten Löschungsbewilligung.
Um eine zeitnahe Bearbeitung des Antrags gewährleisten zu können, adressieren Sie bitte Ihren diesbezüglichen Antrag (ausdrücklich an die Wohnraumförderung) und fügen eine Kopie des Grundbuchauszuges bei.