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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Erdaufschlüsse z.B. für Gartenbrunnen (Anzeige)
Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.
Gut zu wissen
Gebühren
Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.
Benötigte Unterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Ansprechpartner/in
Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.
Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.
Brunnen, Gartenbewässerung, Grundwasser, Regen, Trockenheit, Garten https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/211032/showHerr
Fabio
Griemens
F 340
Frau
Sabine
Veit
F 337
Herr
Daniel
Verschitz
F 340