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Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren

Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, übersenden Sie zunächst per Post oder Fax (0241 5198-80630) die Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren (s. "Downloads"). Darin ist bereits anzugeben, ob Sie Ihre/Ihren Entwurfsverfasser_in bis zur Erteilung der Baugenehmigung oder bis zur abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens bevollmächtigen.

Bei einer Bevollmächtigung bis zur Erteilung der Baugenehmigung ist nach Erteilung der Baugenehmigung für das weitere Verfahren die Vollmacht Fortführung digitales Baugenehmigungsverfahrens (s. „Downloads“) per Post oder Fax (0241 5198-80630) zu übersenden.

 

Parallel zur Übersendung der Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren  füllen Sie (bzw. Ihr/Ihre Entwurfsverfasser_in) das Bauantragsformular, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden den Bauantrag online an die Bauaufsicht. Zusätzlich drucken Sie das Bauantragsformular aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an die Bauaufsicht. 

 

Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.

 

Hinweis:

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.

 

Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren
  • ggfls. Vollmacht Fortführung digitales Baugenehmigungsverfahrens (nach Erteilung der Baugenehmigung)

Diese können Sie unter "Downloads" herunterladen.

 

Weitere neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke:

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.



Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren

Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, übersenden Sie zunächst per Post oder Fax (0241 5198-80630) die Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren (s. "Downloads"). Darin ist bereits anzugeben, ob Sie Ihre/Ihren Entwurfsverfasser_in bis zur Erteilung der Baugenehmigung oder bis zur abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens bevollmächtigen.

Bei einer Bevollmächtigung bis zur Erteilung der Baugenehmigung ist nach Erteilung der Baugenehmigung für das weitere Verfahren die Vollmacht Fortführung digitales Baugenehmigungsverfahrens (s. „Downloads“) per Post oder Fax (0241 5198-80630) zu übersenden.

 

Parallel zur Übersendung der Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren  füllen Sie (bzw. Ihr/Ihre Entwurfsverfasser_in) das Bauantragsformular, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden den Bauantrag online an die Bauaufsicht. Zusätzlich drucken Sie das Bauantragsformular aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an die Bauaufsicht. 

 

Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.

 

Hinweis:

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.

 

Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Für die Teilnahme am digitalen Baugenehmigungsverfahren sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmacht Teilnahme digitales Baugenehmigungsverfahren
  • ggfls. Vollmacht Fortführung digitales Baugenehmigungsverfahrens (nach Erteilung der Baugenehmigung)

Diese können Sie unter "Downloads" herunterladen.

 

Weitere neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke:

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

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Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

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Oliver

Esklavon

+49 241 5198-6336
oliver.esklavon@staedteregion-aachen.de

Frau

Hiltrud

Heinrichs

A 1007

+49 241 5198-6332
hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

Herr

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A 1005

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reiner.paustenbach@staedteregion-aachen.de

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A 1006

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nina.sistenich@staedteregion-aachen.de

Frau

Claudia

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A 1005

+49 241 5198-6337
claudia.strauch@staedteregion-aachen.de