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Betreuungsanregung

Allgemeiner Hinweis zur Betreuungsanregung

Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sollte in der Regel beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, insbesondere dann,
- wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Betreuungsanregung hat oder
- wenn die Person mit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nicht einverstanden ist.

In allen anderen Fällen können Sie sich ebenfalls direkt an das zuständige Gericht wenden oder auch den Weg über die Betreuungsbehörde wählen. Für eine Anregung bei der Betreuungsbehörde steht Ihnen das u. a. Formular zur Verfügung.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Wohnort der betroffenen Person.

Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen: zuständig für Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Roetgen, Würselen

Amtsgericht Eschweiler, Kaiserstr. 6, 52249 Eschweiler: zuständig für Eschweiler, Stolberg

Amtsgericht Monschau, Laufenstr. 38, 52156 Monschau: zuständig für Monschau, Simmerath

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