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Betreuungsanregung

Beschreibung

Eine rechtliche Betreuung kann von Ihnen selbst oder durch andere Personen (z. B. Angehörige, Bekannte oder Behörden) beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Sie können hierfür den Vordruck "Anregung auf Betreuerbestellung" des Justizministeriums Nordrhein- Westfalen nutzen, den Sie über den nachfolgenden Link aufrufen können: https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung. Alternativ wäre auch ein formloser Brief an das Amtsgericht ausreichend. 

Nach Möglichkeit sollten Sie der Anregung ein ärztliches Attest beifügen, aus dem hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Das Gericht prüft anschließend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung vorliegen.

Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Wohnort der betroffenen Person:

Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen: zuständig für Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Roetgen, Würselen

Amtsgericht Eschweiler, Kaiserstr. 6, 52249 Eschweiler: zuständig für Eschweiler, Stolberg

Amtsgericht Monschau, Laufenstr. 38, 52156 Monschau: zuständig für Monschau, Simmerath