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Elektronischer Zugang zur StädteRegion Aachen

Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Wege

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu eröffnen.

Sie können uns elektronische Dokumente mit einem Kontaktformular übermitteln, bitte klicken Sie auf die Schaltfläche "Elektronischer Zugang zur StädteRegion Aachen". Beachten Sie bitte, dass die Schalfläche nur nach Anmeldung am Serviceportal sichtbar ist. Der Übertragungsweg der Daten zur StädteRegion Aachen ist verschlüsselt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann durch elektronische Dokumente ersetzt werden, soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sind. Nähere Informationen über die technischen Möglichkeiten einer qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).
  • Sie können uns nur Dokumente in den Formaten Adobe Acrobat (.pdf) und Bilddateien (.jpg) übermitteln.
  • In einem Kontaktformular können maximal 10 Dokumente hochgeladen werden.
  • Die Größe der entgegengenommenen Dokumente wird auf 5 Megabyte pro Anlage beschränkt.

Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der StädteRegion Aachen wünschen.
Klicken Sie hier, wenn Sie Dokumente zu einer öffentlichen Ausschreibung einreichen oder anfordern möchten (Vergabeverfahren). In diesem Fall findet die elektronische Kommunikation mit der StädteRegion Aachen über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg statt.

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Kontakt

Poststelle / Information
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: poststelle@staedteregion-aachen.de
Elektronischer Zugang zur StädteRegion Aachen

Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Wege

Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen ist jede Behörde verpflichtet, einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg nach den Vorschriften des § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu eröffnen.

Sie können uns elektronische Dokumente mit einem Kontaktformular übermitteln, bitte klicken Sie auf die Schaltfläche "Elektronischer Zugang zur StädteRegion Aachen". Beachten Sie bitte, dass die Schalfläche nur nach Anmeldung am Serviceportal sichtbar ist. Der Übertragungsweg der Daten zur StädteRegion Aachen ist verschlüsselt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann durch elektronische Dokumente ersetzt werden, soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sind. Nähere Informationen über die technischen Möglichkeiten einer qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).
  • Sie können uns nur Dokumente in den Formaten Adobe Acrobat (.pdf) und Bilddateien (.jpg) übermitteln.
  • In einem Kontaktformular können maximal 10 Dokumente hochgeladen werden.
  • Die Größe der entgegengenommenen Dokumente wird auf 5 Megabyte pro Anlage beschränkt.

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Zugangseröffnung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/65880/show
Poststelle / Information
Zollernstraße 10 52070 Aachen