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Ersatzführerschein
Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Ist ein Führerschein verloren, unbrauchbar oder versehentlich vernichtet worden, ist ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust des Führerscheins ist dieses der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sich auf Kosten des Antragstellers durch Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem ggf. – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen. Bei in Verlust geratenen Führerscheinen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt verlangen.
Bei der Aushändigung eines neuen Führerscheins ist ggf. der bisherige Führerschein einzuziehen oder ungültig zu machen. Er verliert mit der Aushändigung des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
37,30 €
+ evtl. 10,00 € (vorläufige Fahrberechtigung)
+ evtl. 30,00 € (bei Expessbestellung)
Zahlungsweisen
- Paypal (nur online)
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Karteikartenabschrift – sofern Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind und der Führerschein nicht im hiesigen Zuständigkeitsbereich (Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen) ausgestellt wurde (von der Ausstellungsbehörde an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen schicken oder faxen lassen – Fax-Nr. 0241/5198-80657).
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Kontakt
Bürgerservice Führerschein52146 Würselen
Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Ist ein Führerschein verloren, unbrauchbar oder versehentlich vernichtet worden, ist ein Ersatzführerschein zu beantragen. Bei Verlust des Führerscheins ist dieses der Fahrerlaubnisbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat sich auf Kosten des Antragstellers durch Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sie kann außerdem ggf. – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – auf seine Kosten eine Auskunft aus den entsprechenden ausländischen Registern einholen. Bei in Verlust geratenen Führerscheinen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt verlangen.
Bei der Aushändigung eines neuen Führerscheins ist ggf. der bisherige Führerschein einzuziehen oder ungültig zu machen. Er verliert mit der Aushändigung des neuen Führerscheins seine Gültigkeit. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist er unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- ein Lichtbild (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Karteikartenabschrift – sofern Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind und der Führerschein nicht im hiesigen Zuständigkeitsbereich (Stadt Aachen oder StädteRegion Aachen) ausgestellt wurde (von der Ausstellungsbehörde an das Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen schicken oder faxen lassen – Fax-Nr. 0241/5198-80657).