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Einladung / Verpflichtungserklärung

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Wohnraum, eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.


Allgemeine Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen Sie bitte den Dokumenten, welche wir Ihnen im Bereich „Downloads“ zur Verfügung stellen

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie pfändbares Einkommen und einen noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Als Student ohne Einkommen ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit ein Sperrkonto zu unseren Gunsten einzurichten. Sprechen Sie bitte unter Vorlage eines gültigen Ausweises in der Infostelle vor, damit Ihnen dort ein Dokument zur Einrichtung des Kontos ausgehändigt werden kann. 

Falls Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:

Aufenthaltsangelegenheiten/Einladung Visa/Verpflichtungserklärung

oder Sie können den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen online einreichen.


Zuständig zur Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes des Gastes. Hinweis: Sollten Sie als einladende Person nicht in der Städteregion Aachen wohnen, melden Sie sich bitte unmittelbar nach Terminvereinbarung bei der hiesigen Ausländerbehörde. Es muss vor dem Termin abgeklärt werden, ob Verpflichtungen ihrerseits bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort bestehen.

Wichtige Hinweise:


Es wird empfohlen eine Verpflichtungserklärung frühestens 6 Monate vor der geplanten Einreise des Gastes abzugeben. Anderenfalls kann die bearbeitende Visastelle die Ausstellung des Visums ablehnen.


Es wird darauf hingewiesen, dass verloren gegangene Verpflichtungserklärungen nicht ersetzt werden können. Eine Neuausstellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und Zahlung der Gebühren ist somit notwendig, da nur Originale der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung vorgelegt werden können.

Die Ausländerbehörde behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern

 

Online Termin buchen

Antrag Online einreichen


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Gut zu wissen


Gebühren

29,00 € pro Verpflichtungserklärung

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminbestätigung bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.



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In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Wohnraum, eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.


Allgemeine Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen Sie bitte den Dokumenten, welche wir Ihnen im Bereich „Downloads“ zur Verfügung stellen

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie pfändbares Einkommen und einen noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Als Student ohne Einkommen ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit ein Sperrkonto zu unseren Gunsten einzurichten. Sprechen Sie bitte unter Vorlage eines gültigen Ausweises in der Infostelle vor, damit Ihnen dort ein Dokument zur Einrichtung des Kontos ausgehändigt werden kann. 

Falls Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:

Aufenthaltsangelegenheiten/Einladung Visa/Verpflichtungserklärung

oder Sie können den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen online einreichen.


Zuständig zur Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes des Gastes. Hinweis: Sollten Sie als einladende Person nicht in der Städteregion Aachen wohnen, melden Sie sich bitte unmittelbar nach Terminvereinbarung bei der hiesigen Ausländerbehörde. Es muss vor dem Termin abgeklärt werden, ob Verpflichtungen ihrerseits bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort bestehen.

Wichtige Hinweise:


Es wird empfohlen eine Verpflichtungserklärung frühestens 6 Monate vor der geplanten Einreise des Gastes abzugeben. Anderenfalls kann die bearbeitende Visastelle die Ausstellung des Visums ablehnen.


Es wird darauf hingewiesen, dass verloren gegangene Verpflichtungserklärungen nicht ersetzt werden können. Eine Neuausstellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und Zahlung der Gebühren ist somit notwendig, da nur Originale der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung vorgelegt werden können.

Die Ausländerbehörde behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern

 

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Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminbestätigung bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.

29,00 € pro Verpflichtungserklärung

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Einladung aus dem Ausland, Verpflichtung, Zusage, Absichtserklärung, Zusicherung, Erklärung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15008/show
Infostelle
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-5600
Fax +49 241 5198-83306
Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Ena
Hackländerstraße 1 52064 Aachen