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Gewässerausbau

Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.

Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und bei der Unteren Wasserbehörde in 6-facher Ausfertigung einzureichen.



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Wasserwirtschaft
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Gewässerausbau

Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und bei der Unteren Wasserbehörde in 6-facher Ausfertigung einzureichen.

Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.

Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.

Gewässerausbau, Gewässerrenaturierung, Gewässerschau, Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerpflege, Gewässerunterhaltung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11286/show
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Telefon +49 241 5198-7001
Fax +49 241 5198-80700

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Heinen

F 344

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elisabeth.kremer@staedteregion-aachen.de