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Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Nach § 34 Abs. 6 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - (GrundWertVO NRW) erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses, der Angabe eines Verwendungszwecks und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch).
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens beantragt wird.

Darüber hinaus sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Einschränkung zulässig (§ 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW).

Die oben genannten Auskünfte sind kostenpflichtig.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (PDF) unter "Downloads".

Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.

Das Antragsformular enthält auch die erforderliche, schriftliche Zusicherung zur ausschließlichen Verwendung der Daten für den angegebenen Verwendungszweck und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung" über das Kontaktformular an uns richten!

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Hinweise und Besonderheiten

Auf unserer Homepage finden Sie hier zusätzliche Informationen:

Über die Kaufpreissammlung


Rechtsgrundlagen

Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen

GrundWertVO NRW



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Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Nach § 34 Abs. 6 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - (GrundWertVO NRW) erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses, der Angabe eines Verwendungszwecks und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch).
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens beantragt wird.

Darüber hinaus sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Einschränkung zulässig (§ 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW).

Die oben genannten Auskünfte sind kostenpflichtig.

Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular (PDF) unter "Downloads".

Das Formular können Sie ausfüllen, abspeichern und als Anhang über das "Kontaktformular" (Anmeldung erforderlich) oder per E-Mail an den Gutachterausschuss (gutachterausschuss@staedteregion-aachen.de) übermitteln.

Das Antragsformular enthält auch die erforderliche, schriftliche Zusicherung zur ausschließlichen Verwendung der Daten für den angegebenen Verwendungszweck und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung" über das Kontaktformular an uns richten!

Grundlage:

GAA, KatasterDL https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11525/show
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Zollernstraße 20 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-2555
Fax +49 241 5198-80621

Herr

Robert

Hermsen

F 236

+49 241 5198-6208
robert.hermsen@staedteregion-aachen.de

Herr

Stefan

Hünerbein

F 238

+49 241 5198-2504
stefan.huenerbein@staedteregion-aachen.de

Frau

Petra

Justen

F 237

+49 241 5198-2317
petra.justen@staedteregion-aachen.de

Herr

Thomas

Schernewski

F 236

+49 241 5198-2305
thomas.schernewski@staedteregion-aachen.de

Frau

Birgit

Schruff

F 237

+49 241 5198-2163
birgit.schruff@staedteregion-aachen.de

Herr

Julian

Vollmert

Arbeitsgruppenleitung

F 239

+49 241 5198-6206
julian.vollmert@staedteregion-aachen.de