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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

 

1. mit Kennzeichenwechsel

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • bisherige amtliche Kennzeichen - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln



2. mit Kennzeichenübernahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)


Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)



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Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

 

1. mit Kennzeichenwechsel

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
  • bisherige amtliche Kennzeichen - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln



2. mit Kennzeichenübernahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)


Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
Ummeldung ohne Halterwechsel, Wohnsitzwechsel https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11865/show
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Telefon +49 241 5198-6500
Fax +49 241 5198-80651