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Wohngeld - Widerspruch

Das A 63 – Amt für Wohnraumförderung ist Widerspruchsstelle und entscheidet über Widersprüche der Bürger gegen Wohngeldbescheide der städteregionsangehörigen Kommunen.

Ausgenommen hiervon sind Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Aachen.
Hier ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.

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Die Entscheidung über den Widerspruch ist gebührenfrei.



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Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

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Wohngeld - Widerspruch

Das A 63 – Amt für Wohnraumförderung ist Widerspruchsstelle und entscheidet über Widersprüche der Bürger gegen Wohngeldbescheide der städteregionsangehörigen Kommunen.

Ausgenommen hiervon sind Widersprüche gegen Bescheide der Stadt Aachen.
Hier ist die Bezirksregierung Köln die zuständige Behörde.

Die Entscheidung über den Widerspruch ist gebührenfrei.

Einspruch Wohngeld https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11962/show
Wohnraumförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Herr

Thomas

Arns

A 1019

+49 241 5198-6323
wohnraumfoerderung@staedteregion-aachen.de