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Familienkarte (für Familien)

Wer bekommt eine Familienkarte und was kostet sie?
Jede in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete erziehungs- bzw. umgangsberechtigte Person mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag kostenlos die Familienkarte der StädteRegion Aachen.

Jede Familie erhält maximal zwei Karten. Sie wird auf zwei kartenberechtigte Personen (= Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die alte Karte ist bei Neubeantragung abzugeben. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Das heißt, sie gilt nur für die Personen, die auf der Karte benannt sind.

Wie kann ich die Familienkarte beantragen?
Die Familienkarte kann online bei der StädteRegion Aachen oder in der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden, in der die Kinder mit den Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Für die Beantragung ist in jeder Kommune der StädteRegion Aachen eine Ausgabestelle eingerichtet, in der die Karte (auch nach einer Online-Beantragung) abgeholt werden muss. Die Ausgabestellen sind unten unter "Hinweise und Besonderheiten" aufgeführt. Zum Online-Antragsformular gelangen Sie weiter unten auf dieser Seite.
 
Die Beantragung kann nicht vor Ort bei der StädteRegion Aachen erfolgen – bitte wenden Sie sich für die persönliche Beantragung unmittelbar an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
 
Persönliche Beantragung in der Ausgabestelle bei Ihrer Kommune vor Ort:
Vor Aushändigung der Karte muss eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschrieben werden.

Fall A) 
Beide kartenberechtigte Personen haben den gleichen Nachnamen: Es genügt, wenn die antragstellende Person eine Datenschutzerklärung vor Ort unterschreibt.

Fall B) 
Die kartenberechtigten Personen haben unterschiedliche Nachnamen bzw. Doppelnamen: In diesem Fall müssen beide jeweils eine eigene Datenschutzerklärung ausfüllen.

Folgende Dokumente bringen Sie bitte mit (auch wenn Sie die Karte online beantragt haben):

für Erwachsene: Personalausweis
für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
Kinder- bzw. Personalausweis
Stammbuch
Geburtsurkunde
Pflegeausweis
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung.

Die Karte wird Ihnen in der Ausgabestelle sofort ausgehändigt.

Gut zu wissen


Gebühren

Keine


Benötigte Unterlagen

datenschutzrechtliche Erklärung
für Erwachsene: Personalausweis
für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
Kinder- bzw. Personalausweis
Stammbuch
Geburtsurkunde
Pflegeausweis
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung


Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Abholung der Karte ggf. einen Termin vereinbaren müssen. Wenden Sie sich daher nach der Beantragung Ihrer Familienkarte (Sie erhalten eine Bestätigung per Mail) bitte an die für Sie zuständige Ausgabestelle. Die Ausgabestelle(n) in Ihrer Stadt/Gemeinde finden Sie hier:

Ausgabestellen der Stadt Aachen
Ausgabestelle der Stadt Alsdorf
Ausgabestelle der Stadt Baesweiler
Ausgabestelle der Stadt Eschweiler
Ausgabestelle der Stadt Herzogenrath
Ausgabestelle der Stadt Monschau
Ausgabestelle der Gemeinde Roetgen
Ausgabestelle der Gemeinde Simmerath
Ausgabestellen der Stadt Stolberg




Familienkarte (für Familien)

Wer bekommt eine Familienkarte und was kostet sie?
Jede in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete erziehungs- bzw. umgangsberechtigte Person mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag kostenlos die Familienkarte der StädteRegion Aachen.

Jede Familie erhält maximal zwei Karten. Sie wird auf zwei kartenberechtigte Personen (= Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die alte Karte ist bei Neubeantragung abzugeben. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Das heißt, sie gilt nur für die Personen, die auf der Karte benannt sind.

Wie kann ich die Familienkarte beantragen?
Die Familienkarte kann online bei der StädteRegion Aachen oder in der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden, in der die Kinder mit den Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Für die Beantragung ist in jeder Kommune der StädteRegion Aachen eine Ausgabestelle eingerichtet, in der die Karte (auch nach einer Online-Beantragung) abgeholt werden muss. Die Ausgabestellen sind unten unter "Hinweise und Besonderheiten" aufgeführt. Zum Online-Antragsformular gelangen Sie weiter unten auf dieser Seite.
 
Die Beantragung kann nicht vor Ort bei der StädteRegion Aachen erfolgen – bitte wenden Sie sich für die persönliche Beantragung unmittelbar an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
 
Persönliche Beantragung in der Ausgabestelle bei Ihrer Kommune vor Ort:
Vor Aushändigung der Karte muss eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschrieben werden.

Fall A) 
Beide kartenberechtigte Personen haben den gleichen Nachnamen: Es genügt, wenn die antragstellende Person eine Datenschutzerklärung vor Ort unterschreibt.

Fall B) 
Die kartenberechtigten Personen haben unterschiedliche Nachnamen bzw. Doppelnamen: In diesem Fall müssen beide jeweils eine eigene Datenschutzerklärung ausfüllen.

Folgende Dokumente bringen Sie bitte mit (auch wenn Sie die Karte online beantragt haben):

für Erwachsene: Personalausweis
für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
Kinder- bzw. Personalausweis
Stammbuch
Geburtsurkunde
Pflegeausweis
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung.

Die Karte wird Ihnen in der Ausgabestelle sofort ausgehändigt.

datenschutzrechtliche Erklärung
für Erwachsene: Personalausweis
für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
Kinder- bzw. Personalausweis
Stammbuch
Geburtsurkunde
Pflegeausweis
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung

Keine

Vergünstigungen für Familien https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/13166/show
Stadt Aachen
Markt . 52058 Aachen
Telefon 0241 432-0
Fax 0241 432-1099

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Alsdorf
Hubertusstraße 17 52477 Alsdorf
Telefon 02404 500

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Baesweiler
Mariastraße 2 52499 Baesweiler
Telefon +49 2401 800-0
Fax +49 2401 800-117

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Eschweiler
Johannes-Rau-Platz 1 52249 Eschweiler
Telefon 02403 71-0

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Herzogenrath
Rathausplatz 1 52134 Herzogenrath
Telefon 02406 83-0

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Monschau
Laufenstraße 84 52156 Monschau
Telefon 02472 81-0

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Gemeinde Roetgen
Hauptstraße 55 52159 Roetgen
Telefon +49 2471 18-0
Fax +49 2471 18-89

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Gemeinde Simmerath
Rathaus . 52152 Simmerath
Telefon +49 2473 607-0
Fax +49 2473 607-100

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Stolberg
Rathausstraße 11-13 52222 Stolberg
Telefon 02402 13-0

Frau

Sylvia

Brodermanns

F 053

+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Stadt Würselen
Morlaixplatz 1 52146 Würselen
Telefon +49 2405 67-0
Fax +49 2405 49939-400

Frau

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Brodermanns

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+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Zollernstraße 20 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-2336

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+49 241 5198-2336
sylvia.brodermanns@staedteregion-aachen.de