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Gebäudeeinmessung - Durchführung Vermessung

Beschreibung

Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks möchten Sie die Einmessung eines (neuen) Gebäudes/ Gebäudeteils veranlassen. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster- und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.

Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf und lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!

Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!

Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück, auf dem das einzumessende Gebäude steht:

  • Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
    (Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder
  • falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
  • Bezeichnung des Grundbuchbestandes
    (Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)

Vermessungsbüros in der Nähe:

Erste Anfrage, sowie Beratung kostenfrei.

Die Kosten einer Gebäudeeinmessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Grundlage für die Ermittlung der Gebühr sind die Normalherstellungskosten (NHK 2000) neu errichteter Gebäude.

Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen