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Camping- und Wochenendplätze

Campingplätze sind Plätze, auf denen vorübergehend Wohnwagen oder Zelte aufgestellt und bewohnt werden.

Wochenendplätze sind Plätze, auf denen (dauerhaft) Wochenendhäuser aufgestellt oder errichtet werden. Als solche Wochenendhäuser gelten auch nicht jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen.

Camping- und Wochenendplätze sind nach der Bauordnung NRW bauliche Anlagen. Für diese Plätze gelten daher die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften. Weitere Regelungen, insbesondere auch zum Brandschutz, enthält die Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Brandschutz auf Camping- und Wochenendplätzen“ entnehmen (siehe „Downloads“).  

Genehmigungspflicht

Camping- und Wochenendplätze sind große Sonderbauten und müssen im normalen Baugenehmigungsverfahren genehmigt werden.

Die Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen müssen seit dem 02.07.2021 ebenfalls genehmigt werden.

Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Kein dauerhaftes Wohnen

Camping- und Wochenendplätze sind Gebiete, die ausschließlich der Erholung dienen. Daher ist dort nur ein zeitweiliges Freizeitwohnen, nicht aber ein Wohnen auf Dauer erlaubt.

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Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
Camping- und Wochenendplätze

Campingplätze sind Plätze, auf denen vorübergehend Wohnwagen oder Zelte aufgestellt und bewohnt werden.

Wochenendplätze sind Plätze, auf denen (dauerhaft) Wochenendhäuser aufgestellt oder errichtet werden. Als solche Wochenendhäuser gelten auch nicht jederzeit ortsveränderlich aufgestellte Wohnwagen.

Camping- und Wochenendplätze sind nach der Bauordnung NRW bauliche Anlagen. Für diese Plätze gelten daher die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften. Weitere Regelungen, insbesondere auch zum Brandschutz, enthält die Camping- und Wochenendplatzverordnung NRW. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt „Brandschutz auf Camping- und Wochenendplätzen“ entnehmen (siehe „Downloads“).  

Genehmigungspflicht

Camping- und Wochenendplätze sind große Sonderbauten und müssen im normalen Baugenehmigungsverfahren genehmigt werden.

Die Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen müssen seit dem 02.07.2021 ebenfalls genehmigt werden.

Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Kein dauerhaftes Wohnen

Camping- und Wochenendplätze sind Gebiete, die ausschließlich der Erholung dienen. Daher ist dort nur ein zeitweiliges Freizeitwohnen, nicht aber ein Wohnen auf Dauer erlaubt.

Campingplatz, Wochenendplatz https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2415690/show
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