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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Beseitigung – Digitales Anzeige-/Antragsverfahren
Aktuelle Information
Aufgrund von Wartungsarbeiten ab dem 25.08 ab 13 Uhr besteht leider nicht die Möglichkeit, einen digitalen Bauantrag einzureichen.
Die Online-Formulare (Antragsassistenten) stehen voraussichtlich ab dem 28.08. im Laufe des Nachmittags wieder zur Verfügung.
Bei Fragen erreichen Sie die Bauaufsicht unter der Telefonnummer 0241/ 5198-6301.
Danke für Ihr Verständnis.
Wenn Sie Ihre Beseitigungsanzeige digital einreichen möchten, übersenden Sie zunächst per Post oder Fax (0241 5198-80630) die Vollmacht Teilnahme digitales Beseitigungsverfahren (s. „Downloads“).
Parallel zur Übersendung der Bevollmächtigung für die Teilnahme am elektronischen Baugenehmigungs- und Beseitigungsverfahren füllen Sie das Formular für die Beseitigungsanzeige, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden die Beseitigungsanzeige online an die Bauaufsicht. Zusätzlich drucken Sie das Formular für die Beseitigungsanzeige aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an die Bauaufsicht.
Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.
Hinweis:
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anzeigen oder Anträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anzeigen und Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Lediglich erforderliche Schreiben an Sie werden ausgedruckt und Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.
Allgemeine Informationen zur Beseitigung finden Sie hier.
Gut zu wissen
Aktuelle Information
Aufgrund von Wartungsarbeiten ab dem 25.08 ab 13 Uhr besteht leider nicht die Möglichkeit, einen digitalen Bauantrag einzureichen.
Die Online-Formulare (Antragsassistenten) stehen voraussichtlich ab dem 28.08. im Laufe des Nachmittags wieder zur Verfügung.
Bei Fragen erreichen Sie die Bauaufsicht unter der Telefonnummer 0241/ 5198-6301.
Danke für Ihr Verständnis.
Wenn Sie Ihre Beseitigungsanzeige digital einreichen möchten, übersenden Sie zunächst per Post oder Fax (0241 5198-80630) die Vollmacht Teilnahme digitales Beseitigungsverfahren (s. „Downloads“).
Parallel zur Übersendung der Bevollmächtigung für die Teilnahme am elektronischen Baugenehmigungs- und Beseitigungsverfahren füllen Sie das Formular für die Beseitigungsanzeige, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden die Beseitigungsanzeige online an die Bauaufsicht. Zusätzlich drucken Sie das Formular für die Beseitigungsanzeige aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an die Bauaufsicht.
Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.
Hinweis:
Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Anzeigen oder Anträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anzeigen und Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Lediglich erforderliche Schreiben an Sie werden ausgedruckt und Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.
Allgemeine Informationen zur Beseitigung finden Sie hier.
Abbruch, Abriss, Abriß, Abrissgenehmigung, Abrißgenehmigung, Abbruchgenehmigung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/657931/showHerr
Oliver
Esklavon
Frau
Hiltrud
Heinrichs
A 1007
Herr
Reiner
Paustenbach
A 1005
Frau
Nina
Sistenich
A 1006
Frau
Claudia
Strauch
A 1005