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Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges
Hinweis:
Die ausländischen Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder werden eingezogen.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
- vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
- Kennzeichenschilder (Ausnahme Belgien)
- gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier
- Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
- Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
- gegebenenfalls gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht), wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen HU-Fristen)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de 52146 Würselen
Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges Zulassung Fahrzeuge Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges
Hinweis:
Die ausländischen Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder werden eingezogen.
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Vollgutachten des TÜV, wenn Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat
- vollständige ausländische Fahrzeugpapiere
- Kennzeichenschilder (Ausnahme Belgien)
- gegebenenfalls EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier
- Original-Kaufvertrag über den Erwerb des gebrauchten Fahrzeuges
- Alter Fahrzeugbrief bzw. Nachweis über den Verbleib des Fahrzeugbriefes, wenn das Fahrzeug schon einmal in Deutschland zugelassen war und vor dem 01.10.2005 in einem anderen EU-Land zugelassen wurde (ggf. Prüfung des Einzelfalles)
- gegebenenfalls gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht), wenn das Fahrzeug im Ausland mit einer EG-Typgenehmigung zugelassen war und zwischenzeitlich eine Untersuchung nach § 29 StVZO hätte stattfinden müssen (es gelten die deutschen HU-Fristen)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt
- SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
Bürgerservice Zulassung
001 Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
+49 241 5198-6500
+49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de