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Ausbau von erneuerbaren Energien

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 02. Mai 2023 – Bauordnungsrecht – Ausbau von erneuerbaren Energien - die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen erleichtert.

Solaranlagen:

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen demnach Photovoltaikanlagen auf Dächern:

  • deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen und
  • deren Außenseiten aus brennbaren Baustoffen bestehen

den gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 BauO NRW 2018 vorgeschriebenen Abstand zu Brandwänden von mindestens 0,50 m bzw.  1,25 m unterschreiten. Hierzu ist eine Abweichung vom § 69 Bauordnung (BauO) NRW 2018 zu beantragen.

Wärmepumpen:

Wärmepumpen müssen gemäß § 6 Absatz 5 BauO NRW 2018 mindestens einen Abstand von 3,00 Metern zur Grundstücksgrenze aufweisen. Diese Vorgaben dürfen gemäß des o.g. Minsterialerlasses bei Wärmepumpen, soweit sie eine Höhe von bis zu 2,00 m über der Geländeoberfläche und eine Gesamtlänge bis zu 3,00 m nicht überschreiten, für Ein- und Zweifamilienhäuser unterschritten werden. Hierzu ist eine Abweichung von § 69 Bauordnung (BAuO) NRW 2018 zu beantragen.

Des Weiteren darf die von der Anlage verursachte Geräuschimmission die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Hierzu bietet der „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke)“ Empfehlungen und Hinweise für die Errichtung und den Betrieb an.

Für eine erste Einschätzung der Lärmsituation bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einen interaktiven Assistenten zum LAI-Leitfaden mit Schallrechner an: http://lwpapp.webyte.de

Die jeweilige Abweichung ist schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen unter der E-Mail Adresse:

bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

zu beantragen.

Für die Genehmigung der Abweichung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,- € erhoben.

Der Antrag auf Abweichung gemäß §69 BauO NRW 2018 ist auf dem entsprechenden Antragsvordruck „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BAuO NRW 2018“ einzureichen, den Sie unter dem folgenden Link finden können:

https://formulare.staedteregion-aachen.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=5kN5v2cJ93dpmXCjAtQgAnD9P2rFvn&1=g.pdf

Zur Beurteilung des jeweiligen Abweichungsantrages sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Begründeter Abweichungsantrag
  • Lageplan – maßstäblich und vermaßt

Onlinedienstleistungen

Kontakt

Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in

Ausbau von erneuerbaren Energien

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 02. Mai 2023 – Bauordnungsrecht – Ausbau von erneuerbaren Energien - die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen erleichtert.

Solaranlagen:

Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen demnach Photovoltaikanlagen auf Dächern:

  • deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen und
  • deren Außenseiten aus brennbaren Baustoffen bestehen

den gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 BauO NRW 2018 vorgeschriebenen Abstand zu Brandwänden von mindestens 0,50 m bzw.  1,25 m unterschreiten. Hierzu ist eine Abweichung vom § 69 Bauordnung (BauO) NRW 2018 zu beantragen.

Wärmepumpen:

Wärmepumpen müssen gemäß § 6 Absatz 5 BauO NRW 2018 mindestens einen Abstand von 3,00 Metern zur Grundstücksgrenze aufweisen. Diese Vorgaben dürfen gemäß des o.g. Minsterialerlasses bei Wärmepumpen, soweit sie eine Höhe von bis zu 2,00 m über der Geländeoberfläche und eine Gesamtlänge bis zu 3,00 m nicht überschreiten, für Ein- und Zweifamilienhäuser unterschritten werden. Hierzu ist eine Abweichung von § 69 Bauordnung (BAuO) NRW 2018 zu beantragen.

Des Weiteren darf die von der Anlage verursachte Geräuschimmission die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Hierzu bietet der „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke)“ Empfehlungen und Hinweise für die Errichtung und den Betrieb an.

Für eine erste Einschätzung der Lärmsituation bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einen interaktiven Assistenten zum LAI-Leitfaden mit Schallrechner an: http://lwpapp.webyte.de

Die jeweilige Abweichung ist schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen unter der E-Mail Adresse:

bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

zu beantragen.

Für die Genehmigung der Abweichung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,- € erhoben.

Der Antrag auf Abweichung gemäß §69 BauO NRW 2018 ist auf dem entsprechenden Antragsvordruck „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BAuO NRW 2018“ einzureichen, den Sie unter dem folgenden Link finden können:

https://formulare.staedteregion-aachen.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=5kN5v2cJ93dpmXCjAtQgAnD9P2rFvn&1=g.pdf

Zur Beurteilung des jeweiligen Abweichungsantrages sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Begründeter Abweichungsantrag
  • Lageplan – maßstäblich und vermaßt
Wärmepumpe, Solaranlage https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1965783/show
Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Frau

Nicole

Haas

Arbeitsgruppenleiterin

A 1011

+49 241 5198-6310
nicole.haas@staedteregion-aachen.de