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Ausbau von erneuerbaren Energien
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 02. Mai 2023 – Bauordnungsrecht – Ausbau von erneuerbaren Energien - die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen erleichtert.
Solaranlagen:
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen demnach Photovoltaikanlagen auf Dächern:
- deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen und
- deren Außenseiten aus brennbaren Baustoffen bestehen
den gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 BauO NRW 2018 vorgeschriebenen Abstand zu Brandwänden von mindestens 0,50 m bzw. 1,25 m unterschreiten. Hierzu ist eine Abweichung vom § 69 Bauordnung (BauO) NRW 2018 zu beantragen.
Wärmepumpen:
Wärmepumpen müssen gemäß § 6 Absatz 5 BauO NRW 2018 mindestens einen Abstand von 3,00 Metern zur Grundstücksgrenze aufweisen. Diese Vorgaben dürfen gemäß des o.g. Minsterialerlasses bei Wärmepumpen, soweit sie eine Höhe von bis zu 2,00 m über der Geländeoberfläche und eine Gesamtlänge bis zu 3,00 m nicht überschreiten, für Ein- und Zweifamilienhäuser unterschritten werden. Hierzu ist eine Abweichung von § 69 Bauordnung (BAuO) NRW 2018 zu beantragen.
Des Weiteren darf die von der Anlage verursachte Geräuschimmission die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Hierzu bietet der „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke)“ Empfehlungen und Hinweise für die Errichtung und den Betrieb an.
Für eine erste Einschätzung der Lärmsituation bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einen interaktiven Assistenten zum LAI-Leitfaden mit Schallrechner an: http://lwpapp.webyte.de
Die jeweilige Abweichung ist schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen unter der E-Mail Adresse:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
zu beantragen.
Für die Genehmigung der Abweichung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,- € erhoben.
Der Antrag auf Abweichung gemäß §69 BauO NRW 2018 ist auf dem entsprechenden Antragsvordruck „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BAuO NRW 2018“ einzureichen, den Sie unter dem folgenden Link finden können:
Zur Beurteilung des jeweiligen Abweichungsantrages sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Begründeter Abweichungsantrag
- Lageplan – maßstäblich und vermaßt
Ansprechpartner/in
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Runderlass vom 02. Mai 2023 – Bauordnungsrecht – Ausbau von erneuerbaren Energien - die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen erleichtert.
Solaranlagen:
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 dürfen demnach Photovoltaikanlagen auf Dächern:
- deren Außenseiten und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen und
- deren Außenseiten aus brennbaren Baustoffen bestehen
den gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 BauO NRW 2018 vorgeschriebenen Abstand zu Brandwänden von mindestens 0,50 m bzw. 1,25 m unterschreiten. Hierzu ist eine Abweichung vom § 69 Bauordnung (BauO) NRW 2018 zu beantragen.
Wärmepumpen:
Wärmepumpen müssen gemäß § 6 Absatz 5 BauO NRW 2018 mindestens einen Abstand von 3,00 Metern zur Grundstücksgrenze aufweisen. Diese Vorgaben dürfen gemäß des o.g. Minsterialerlasses bei Wärmepumpen, soweit sie eine Höhe von bis zu 2,00 m über der Geländeoberfläche und eine Gesamtlänge bis zu 3,00 m nicht überschreiten, für Ein- und Zweifamilienhäuser unterschritten werden. Hierzu ist eine Abweichung von § 69 Bauordnung (BAuO) NRW 2018 zu beantragen.
Des Weiteren darf die von der Anlage verursachte Geräuschimmission die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Hierzu bietet der „LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsgeräte, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke)“ Empfehlungen und Hinweise für die Errichtung und den Betrieb an.
Für eine erste Einschätzung der Lärmsituation bietet das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einen interaktiven Assistenten zum LAI-Leitfaden mit Schallrechner an: http://lwpapp.webyte.de
Die jeweilige Abweichung ist schriftlich bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen unter der E-Mail Adresse:
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
zu beantragen.
Für die Genehmigung der Abweichung wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 50,- € erhoben.
Der Antrag auf Abweichung gemäß §69 BauO NRW 2018 ist auf dem entsprechenden Antragsvordruck „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BAuO NRW 2018“ einzureichen, den Sie unter dem folgenden Link finden können:
Zur Beurteilung des jeweiligen Abweichungsantrages sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Begründeter Abweichungsantrag
- Lageplan – maßstäblich und vermaßt
Frau
Nicole
Haas
Arbeitsgruppenleiterin
A 1011