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Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Info für Pflegebedürftige:
Damit Pflegebedürftige den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich sowie ggfs. 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI mit der Pflegekasse abrechnen können, müssen die Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Wer selber ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anbieten möchte kann über die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingerichtete Internetseite www.pfaduia.nrw.de einen entsprechenden Antrag stellen.
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Ansprechpartner/in
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Info für Pflegebedürftige:
Damit Pflegebedürftige den Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro monatlich sowie ggfs. 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI mit der Pflegekasse abrechnen können, müssen die Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Wer selber ein Angebot zur Unterstützung im Alltag anbieten möchte kann über die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eingerichtete Internetseite www.pfaduia.nrw.de einen entsprechenden Antrag stellen.
Frau
Martina
Bücken
A 419
Frau
Ute
Schreiber
A 419
Frau
Martina
Bücken
A 419
Frau
Ute
Schreiber
A 419